Keine Mitteilungs- und Wartepflicht gem. § 134 GWB im Unterschwellenbereich (KG Berlin, 07.01.2020, 9 U 79/19)
Ein öffentlicher Auftraggeber schrieb einen Auftrag zur Durchführung von Erd- und Abbrucharbeiten im Unterschwellenbereich aus. Eine Bieterin wurde mangels eines eingereichten Zertifikats von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Vertrag wurde stattdessen mit einem anderen Unternehmen geschlossen. Die Bieterin hielt den Vertragsschluss jedoch für nichtig, da sie weder eine Vorabinformation nach § 134 Abs. 1 GWB erhielt […]