Nachverhandlung letztverbindlicher Angebote nicht generell verboten (OLG Rostock, 30.09.2021, 17 Verg 3/21)

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In Verhandlungsverfahren dürfen nach der Abgabe der letztverbindlichen Angebote grundsätzlich keine Nachverhandlungen mehr zwischen Bietern und Auftraggebern erfolgen. Das OLG Rostock stellt aber klar, dass von diesem Grundsatz abgewichen werden kann. Ein Bieter kann sich nicht auf die Unzulässigkeit der Nachverhandlungen mit nur einem Bieter berufen, wenn nach der Wertung der letzten Angebote und der […]

Nachverhandlung ist Grenze der Aufklärungspflicht (VK Bund, 12.07.2018, VK 2 – 58/18)

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Bei Widersprüchen müssen öffentliche Auftraggeber die Angebote auslegen und gegebenenfalls aktiv beim Bieter nachfragen, um den Angebotsinhalt aufzuklären. Die Vergabekammer des Bundes betont aber, dass § 15 Abs. 5 S. 2 VgV eine absolute Grenze der Aufklärungspflicht darstellt. Danach sind im offenen Verfahren Verhandlungen über Änderungen der Angebote und Preise stets unzulässig.