Nachverhandlung letztverbindlicher Angebote nicht generell verboten (OLG Rostock, 30.09.2021, 17 Verg 3/21)
In Verhandlungsverfahren dürfen nach der Abgabe der letztverbindlichen Angebote grundsätzlich keine Nachverhandlungen mehr zwischen Bietern und Auftraggebern erfolgen. Das OLG Rostock stellt aber klar, dass von diesem Grundsatz abgewichen werden kann. Ein Bieter kann sich nicht auf die Unzulässigkeit der Nachverhandlungen mit nur einem Bieter berufen, wenn nach der Wertung der letzten Angebote und der […]