Wertungsmethode darf Wettbewerbsvorsprünge ausgleichen (VK Südbayern, 04.06.2018, Z3-3-3194-1-08-03/18)
Öffentliche Auftraggeber dürfen erhebliche Wettbewerbsvorteile von (Monopol-)Bietern gezielt ausgleichen. Dies deutete die Vergabekammer Südbayern an. Es sei zu begrüßen, wenn öffentliche Auftraggeber den Bietern nicht nur eine Chance auf Teilnahme, sondern auch realistische Zuschlagschancen eröffnen. Im entschiedenen Fall ging es um die Vergabe von SPNV-Leistungen. Die Wertungskriterien waren so gestaltet, dass Bieter mit neuen Schienenfahrzeugen […]