Mindestanforderungen sind bindend (VK Sachsen, 13.02.2017, 1/SVK/032-16)
Haben öffentliche Auftraggeber Mindestanforderungen an die Leistung festgelegt, dürfen sie nicht mehr zugunsten eines Bieters davon abweichen. Das ist Ausprägung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und gilt auch für Verhandlungsverfahren, in denen öffentliche Auftraggeber über einen Spielraum verfügen, so die Vergabekammer Sachsen. Ein oder zwei Videokanäle? Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt schrieb in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb einen Rahmenvertrag zur […]