Auftraggeber müssen Fehler im Leistungsverzeichnis gegen sich gelten lassen (VK Lüneburg, 23.07.2018, VgK-27/2018)

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Erkennt ein Bieter einen Fehler im Leistungsverzeichnis, ist er nicht verpflichtet, den Auftraggeber durch Bieterfrage oder Rüge hierauf hinzuweisen. Kalkuliert er sein Angebot in Kenntnis des Fehlers besonders günstig, darf der Auftraggeber das Angebot nicht wegen unzutreffender Preisangaben ausschließen. Im von der VK Lüneburg entschiedenen Fall hat der öffentliche Auftraggeber ein Vergabeverfahren über die Erbringung […]