Markteintrittsangebote dürfen unauskömmlich sein (VK Lüneburg, 10.09.2015, VgK-32/2015)

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Nach der VOL/A dürfen Auftraggeber keine Angebote annehmen, bei denen Preis und Leistung in einem offenbaren Missverhältnis zueinander stehen. Das betrifft besonders teure, aber auch ungewöhnlich niedrige Angebote. Erscheint ein Angebot unauskömmlich, muss der Auftraggeber den Bieter zunächst zur Aufklärung der Preise auffordern. Selbst wenn sich der Verdacht bestätigt, ist der Ausschluss aber noch nicht […]