EuGH bestätigt Mindestlohn in Rheinland-Pfalz (17.11.2015, Rs. C-115/14)

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Nun ist es amtlich: Öffentliche Auftraggeber dürfen von Bietern eine Verpflichtungserklärung verlangen, wonach sie ihren Arbeitnehmern den jeweils geltenden Mindestlohn zahlen. Eine entsprechende Regelung enthalten §§ 1, 3 des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetzes (LTTG RP). Gegen die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns in Höhe von 8,70 Euro brutto (mittlerweile 8,90 Euro brutto) wehrte sich ein Bieter. Der […]