Informations- und Wartepflicht im Unterschwellenbereich – OLG Düsseldorf deutet Grundsatzentscheidung an
Der Rechtsschutz im Unterschwellenbereich ist einer der umstrittensten Bereiche des Vergaberechts. Rechtsschutz vor den Vergabekammern und -senaten gibt es erst ab Überschreiten der Schwellenwerte, darunter sind sie nicht zuständig. Diese Zweiteilung des Rechtsschutzes im Vergaberecht wurde vom Bundesverfassungsgericht 2006 (13.06.2006, 1 BvR 1160/03) ausdrücklich gebilligt. Daraufhin baute die Rechtsprechung den Rechtsschutz im Unterschwellenbereich kontinuierlich aus. […]