UVgO gilt in Nordrhein-Westfalen

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Auch in Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 08.06.2018 die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO). Nach der „Änderung des Runderlasses ‚Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV zur LHO)‘“ (Az: IC2-0055-2) sind Freihändige Vergaben und Verhandlungsvergaben bis zu einem geschätzten Auftragswert von 25.000 Euro erlaubt. Eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 50.000 Euro. Der Anwendungsbefehl für die Kommunen steht noch aus, soll aber […]