Ausschreibung von Bedarfspositionen nur im Ausnahmefall erlaubt (VK Sachsen-Anhalt, 27.03.2017, 3 VK LSA 04/17)
Die Ausschreibung von Bedarfspositionen ist nur im Ausnahmefall erlaubt. Dies gilt nicht nur für Bauleistungen, sondern auch für Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Bedarfspositionen sind Leistungen, auf die der Auftrag unter der aufschiebenden Bedingung erteilt wird, dass der öffentliche Auftraggeber die entsprechenden Leistungen – bei Bedarf – nachträglich einseitig fordern darf, wobei unklar bleibt, ob dies überhaupt […]