Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 02/2020

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Öffentliche Auftraggeber verstoßen gegen ihre Rücksichtsnahmepflicht, wenn sie einen offensichtlichen Kalkulationsfehler eines Bieters erkennen und trotz Unzumutbarkeit der Durchführung des Auftrags den Zuschlag auf dessen Angebot erteilen. Die wirtschaftliche Existenz des betreffenden Bieters muss dafür nicht bedroht sein. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

Schadensersatz bei Aufhebung einer funktionalen Ausschreibung (OLG Schleswig, 19.12.2017, 3 U 15/17)

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Ein Bieter verlangte Schadensersatz, nachdem der öffentliche Auftraggeber die Ausschreibung zu Unrecht aufhob. Er war der einzige Bieter einer funktionalen Ausschreibung, sein Angebot lag aber über dem vom öffentlichen Auftraggeber kalkulierten Preis. Deshalb hob dieser die Ausschreibung mit der Begründung „fehlender Haushaltsmittel“ auf. Im Anschluss wurde der Auftrag ohne Beteiligung des ursprünglichen Bieters an einen […]