Widersprüchliche Angebote: Kein Ausschluss vor Aufklärung (OLG Düsseldorf, 21.10.2015, VII-Verg 35/15)

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Enthält das Angebot eines Bieters widersprüchliche Angaben, darf es nicht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, bevor der öffentliche Auftraggeber eine Aufklärung durchgeführt hat (OLG Düsseldorf, 21.10.2015, VII-Verg 35/15). Sinn und Zweck der Vorschriften zur Aufklärung ist es, nach Möglichkeit den Ausschluss von Angeboten aus lediglich formalen Gründen nach Möglichkeit zu vermeiden. Deshalb muss einem betroffenen Bieter […]