Eingescannte Unterschrift reicht für Schriftform nicht aus (VK Bund, 17.01.2018, VK 2 – 154/17)

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Eingescannte oder kopierte Unterschriften genügen nicht der Schriftform. Verlangt der öffentliche Auftraggeber eine schriftliche Angebotsabgabe, müssen Angebote eigenhändig unterschrieben werden (VK Bund, Beschluss vom 17.01.2018, VK 2 – 154/17). Im Rahmen der schrittweisen Umstellung auf elektronische Vergabeverfahren ist jedoch nur noch in Einzelfällen ein verpflichtendes Schriftformerfordernis in der Auftragsbekanntmachung zulässig.

eVergabe: Verweis auf externe Quellen reicht nicht (VK Bund, 07.11.2017, VK 2-128/17)

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Will der öffentliche Auftraggeber ein Angebot wegen fehlender Angaben und Erklärungen ausschließen, muss er diese zuvor bei dem betreffenden Bieter eingefordert haben. Nach § 41 Abs. 1 VgV muss der öffentliche Auftraggeber schon in der Auftragsbekanntmachung eine elektronische Adresse angeben, unter der jeder Bieter die Vergabeunterlagen ungehindert und insbesondere vollständig abrufen kann. Ein bloßer Verweis […]