Elektronische Bieterkommunikation: Textform auch ohne Unterschrift eingehalten – Reinigungs Markt Ausgabe 6/2023
Ein öffentlicher Auftraggeber muss das Nachforderungsschreiben an einen Bieter nicht unterschreiben. Denn die Nachforderung von Unterlagen hat gemäß § 9 Abs. 1 VgV mittels elektronischer Mittel in Textform zu erfolgen. Die Textform des § 126b BGB ist bereits eingehalten, wenn lediglich der Name des Erklärenden unter der Grußformel abgedruckt ist. Die Veröffentlichung finden Sie hier. […]