Kein Schadensersatz bei Kalkulationsirrtum (OLG Brandenburg, 25.11.2015, 4 U 7/14)
Unterläuft einem Bieter bei der Angebotskalkulation ein Fehler und erhält das deshalb zu günstige Angebot den Zuschlag, kann der Bieter keinen Schadensersatz vom Auftraggeber verlangen (OLG Brandenburg, 25.11.2015, 4 U 7/14). Das Verbot, ein ungewöhnlich niedriges Angebot zu beauftragen, schützt nur den Auftraggeber und nicht den betreffenden Bieter. Der Auftragnehmer muss deshalb wohl oder übel […]