Bietergemeinschaften von Konzerntöchtern grundsätzlich zulässig (VK Bund, 23.1.2015, VK 1 – 122/14)

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In letzter Zeit hatten die Vergabenachprüfungsinstanzen häufig über die Zulässigkeit von Bietergemeinschaften zu entscheiden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sie immer dann zulässig sind, wenn ihre Mitglieder den Auftrag nicht allein bewerkstelligen können oder sonstige sachliche Gründe für den Zusammenschluss bestehen. Unzulässig sind Bietergemeinschaften hingehen, wenn sie dem Zweck dienen, den Wettbewerb einzuschränken. Kein Zusammenschluss […]