Fehlender Hinweis auf Irrtum eines Bieters ist diskriminierend (OLG Frankfurt, 24.11.2020, 11 Verg 12/20)
Ein öffentlicher Auftraggeber vergab Reinigungsdienstleistungen für eine Justizvollzugsanstalt in einem EU-weiten offenen Verfahren. Wertungskriterien waren der Preis und die Qualität zu je 50 %. Die Antragstellerin stellte dem Auftraggeber eine Frage zum anzuwendenden „Tariflohn“. Dabei ging sie irrtümlich davon aus, dass sich auch der Lohn des Objektleiters nach dem Rahmentarifvertrag bemisst. Der Auftraggeber beantwortete zwar […]