BGH erklärt Wertung nach Schulnoten für zulässig (04.04.2017, X ZB 3/17)

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Der BGH hat gesprochen: Auftraggeber dürfen die Angebotsqualität nach Notenstufen werten. Sie müssen den Bietern vorher nicht mitteilen, welche Kriterien deren Angebote erfüllen müssen, um eine bestimmte Notenstufe zu erreichen. Damit gehen aber erhöhte Anforderungen an die Dokumentation ihrer Wertungsentscheidung einher. Was war geschehen? Der Beschluss des BGH erging auf eine Pflichtvorlage des OLG Dresden […]