Aufgreifen eines Vergaberechtsverstoßes von Amts wegen (OLG Rostock, 31.09.2021, 17 Verg 3/21)
Vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, muss ein Bieter die vermeintlichen Vergaberechtsverstöße konkret rügen. Rügt der Bieter einen Vergaberechtsverstoß nicht, können die Vergabenachprüfungsinstanzen den Verstoß ausnahmsweise dennoch aufgreifen. Das OLG Rostock stellt in seiner neuen Entscheidung klar, dass Vergaberechtsverstöße grundsätzlich nicht von Amts wegen nach § 163 GWB aufgegriffen werden dürfen. Dies gilt insbesondere, wenn Verstöße nicht […]