Beurteilungsspielraum bei Ausschluss wegen schwerer Verfehlung (BayObLG, 29.05.2024, Verg 16/23)

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Ob ein Bieter wegen einer schweren berufliche Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) ausgeschlossen werden darf, ist gerichtlich voll überprüfbar. Der Auftraggeber hat insoweit keinen Beurteilungsspielraum. Vergabekammern und -senate ziehen alle verfügbaren objektiven Anhaltspunkte wie schriftliche Zeugenaussagen, sonstige Aufzeichnungen, Belege etc. heran. Eine umfassende Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmungen oder Einholung von Sachverständigengutachten sprengt aber […]