Europäische Sicherheit & Technik – Rechtsticker – Ausgabe 11/2018

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Das Vergaberecht ist bekannt dafür, so viele neue Entscheidungen zu produzieren wie kaum ein anderes Rechtsgebiet. Umso schwieriger ist es, mit der laufenden Entwicklung Schritt zu halten. Blickt man auf das Jahr zurück, fallen drei Entscheidungen auf, von denen Bieter in Vergabeverfahren gehört haben sollten. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

Auftragsvergabe ohne Vergabeverfahren: Öffentlicher Auftraggeber muss Sicherheitsinteresse nachweisen (EuGH, 20.03.2018, C-187/16)

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Will ein öffentlicher Auftraggeber wegen Sicherheitsinteressen auf ein Vergabeverfahren verzichten, muss er nachweisen, dass dies zur Wahrung der Sicherheitsinteressen erforderlich ist. Das entschied der EuGH im Fall einer direkten Vergabe von Druckaufträgen für Legitimationspapiere. Gemäß Art. 346 Abs. 1 a) AEUV ist ein Mitgliedstaat „nicht verpflichtet, Auskünfte zu erteilen, deren Preisgabe seines Erachtens seinen wesentlichen […]