Wirksamer Zugang elektronischer Angebote (VK Sachsen, 01.08.2025, 1/SVK/025-25)
Bieter müssen ihre Angebote nicht nur fristgemäß einreichen, die Angebote müssen dem Auftraggeber auch wirksam zugehen. Der wirksame Zugang setzt allerdings voraus, dass der Bieter sein Angebot an die vorgegebene Adresse bzw. Stelle einreicht. Wirft der Bieter das Angebot in eine nicht dafür vorgesehene Empfangsvorrichtung ein, so ist der Zugang hingegen nicht wirksam. Die VK […]
