Konkretisierung und Änderung von Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren (VK Niedersachsen, 02.10.2024, VgK-21/2024)

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Über einmal festgelegte Zuschlagskriterien darf nicht verhandelt werden. Sie müssen grundsätzlich unverändert bleiben. Es gibt aber Ausnahmen. Gerade weil der Auftraggeber die Leistungsanforderungen nach den Verhandlungsgesprächen regelmäßig weiter präzisiert, besteht häufig auch das Bedürfnis, die Zuschlagskriterien weiter zu konkretisieren. Die VK Niedersachsen betonte, dass bloße Konkretisierungen eines Zuschlagskriteriums oder Unterkriteriums zulässig sind. So darf der […]