Änderung der Vergabeunterlagen auch im Verhandlungsverfahren unzulässig (VK Bund, 30.08.2024, VK 1-72/24)

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Gibt der Auftraggeber Bedingungen in den Vergabeunterlagen verbindlich vor, dürfen Bieter hiervon nicht abweichen. Das gilt auch in Verhandlungsverfahren. Weicht ein Bieter dennoch von den Vergabeunterlagen ab, schließt der Auftraggeber das Angebot aus (§57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Ein Ermessen hat er insoweit nicht und auch die Wettbewerbsrelevanz der Änderung ist unerheblich. Der zwingende […]