Bei falsch angenommener Eignung genießt ein Bieter Vertrauensschutz (OLG Düsseldorf, 29.03.2021 – Verg 9/21) – Vergabeblog vom 06.09.2021
Bejaht der Auftraggeber fehlerhaft die Eignung eines Bewerbers in einem Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb, darf dieser auf das Ergebnis der Eignungsprüfung vertrauen. Eine nachträgliche Aberkennung seiner Eignung in der Angebotsphase ist ausgeschlossen. Den gesamten Beitrag lesen Sie hier.