Änderung der Vergabeunterlagen: Zwingender Angebotsausschluss (OLG Naumburg, 12.09.2016, 7 Verg 5/15)

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Es kann nicht oft genug wiederholt werden: Wenn öffentliche Auftraggeber verbindliche Bedingungen vorgeben, dürfen Bieter hiervon nicht abweichen. Das macht Sinn, denn anderenfalls kann der Auftraggeber die eingehenden Angebote nicht miteinander vergleichen, eine transparente Wertung ist nicht möglich. Häufig meint es der Bieter sogar gut und fügt Ergänzungen ein, wo ihm die Vergabeunterlagen unklar erscheinen. […]