Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 06/2018

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Für öffentliche Auftraggeber kann sich aus zwei Gründen eine Pflicht zur Auskömmlichkeitsprüfung nach § 60 Abs. 1 VgV ergeben: Zum einen bei deutlichen Abweichungen zwischen den beiden günstigsten Angeboten, zum anderen bei einem deutlichen Unterschied zwischen geschätztem Auftragswert und eingegangenem Angebot. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

Städtische Messegesellschaft als öffentlicher Auftraggeber (OLG Düsseldorf, 21.03.2018, VII-Verg 50/16)

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Auch eine privat betriebene städtische Messegesellschaft kann ein öffentlicher Auftraggeber sein, wenn sie nicht zu normalen Marktkonditionen („nichtgewerblich“) tätig wird. Das ist der Fall, wenn ihr der öffentliche Eigentümer im Vergleich zu privaten Anbietern Sonderkonditionen gewährt. Auch private Gesellschaften können öffentliche Auftraggeber sein, wenn sie zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben […]