Ungewöhnlich niedrige Angebote: Vergleich mit veranschlagtem Budget möglich! (EuGH, 19.10.2017, C-198/16)
Eine feste Definition für ungewöhnlich niedrige Angebote gibt es nicht. Erscheint dem öffentlichen Auftraggeber ein Angebot ungewöhnlich niedrig, muss er es prüfen und die Preise aufklären. Hierfür muss er eine sachliche und diskriminierungsfreie Methode wählen, wobei ihm grundsätzlich mehrere Wege zur Verfügung stehen. So darf er das Angebot mit eingegangenen Konkurrenzangeboten vergleichen. Auch darf er […]