Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 06/2018
Für öffentliche Auftraggeber kann sich aus zwei Gründen eine Pflicht zur Auskömmlichkeitsprüfung nach § 60 Abs. 1 VgV ergeben: Zum einen bei deutlichen Abweichungen zwischen den beiden günstigsten Angeboten, zum anderen bei einem deutlichen Unterschied zwischen geschätztem Auftragswert und eingegangenem Angebot. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.