Grundstücksveräußerungen fallen nicht unter das Vergaberecht (OLG Koblenz, 17.08.2017, 1 U 7/17)
Die Veräußerung von Grundstücken der öffentlichen Hand unterliegt nicht dem Vergaberecht. Trotzdem gelten auch hier die Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz und Rücksichtnahme. Das hat das OLG Koblenz mit Urteil vom 17.08.2017 (1 U 7/17) klargestellt. Eine Kommune wollte eines ihrer Grundstücke in einem Auslobungsverfahren veräußern. Ein Interessent sollte nur dann realistische Zuschlagschancen haben, wenn er […]