Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 08/2018

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Der nationale Gesetzgeber darf Sanktionen für unvollständig eingereichte Angebote vorsehen, muss dabei allerdings auf die Verhältnismäßigkeit achten. Wenn ein Bieter hohe Strafen für fehlende Unterlagen zahlen muss, ist dies nicht mehr zulässig. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

Bieter müssen Verbindung zu anderen Bietern nicht offenlegen (EuGH, 17.05.2018, C-531/16)

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Beteiligen sich miteinander verbundene Unternehmen an einem Vergabeverfahren, besteht stets die Gefahr, dass ihre Angebote gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB wegen Wettbewerbsverstößen ausgeschlossen werden. Denn in diesen Fällen liegt es nahe, dass die Unternehmen ihre Angebote abgestimmt haben. Der EuGH stellte jetzt klar: Verlangen weder Gesetz noch öffentliche Auftraggeber Angaben zu Verbindungen […]