Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 06/2018

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Für öffentliche Auftraggeber kann sich aus zwei Gründen eine Pflicht zur Auskömmlichkeitsprüfung nach § 60 Abs. 1 VgV ergeben: Zum einen bei deutlichen Abweichungen zwischen den beiden günstigsten Angeboten, zum anderen bei einem deutlichen Unterschied zwischen geschätztem Auftragswert und eingegangenem Angebot. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

Vertragsbedingungen sind bis an die Grenze der Zumutbarkeit zulässig (VK Bund, 14.02.2018, VK 2-3/18)

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Vertragsbedingungen, die Bieter benachteiligen, sind grundsätzlich zulässig. § 8 Nr. 1 Abs. 3 der alten VOL/A (2006) bestimmte noch, dass Bietern durch den Vertrag kein „ungewöhnliches Wagnis“ aufgebürdet werden darf. Diese Regelung ist zwar in der VOL/A 2009 weggefallen und auch in die neue VgV nicht wieder aufgenommen worden. Deshalb sind Bieter aber nicht schutzlos […]