Bloße Behauptungen sind keine Selbstreinigungsmaßnahmen (VK Thüringen, 12.07.2017, 250-4003-5533/2017-E-016-EF)
Unternehmen, die wegen Verfehlungen als vergaberechtlich unzuverlässig gelten, müssen von ihnen unternommene Selbstreinigungsmaßnahmen umfassend nachweisen. Anderenfalls kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie ihre Zuverlässigkeit wiedererlangt haben (§ 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GWB). Das bedeutet, dass sie mit geeigneten Unterlagen belegen und dokumentieren müssen, welche Maßnahmen sie getroffen haben. Wurden etwa Mitarbeiterschulungen durchgeführt, müssen der Gegenstand […]