Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 04/2019

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Wenn öffentliche Auftraggeber kurzfristig Änderungen an den Vergabeunterlagen vornehmen, stellt sich die Frage, ob die Angebotsfrist zu verlängern ist. Gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 VgV ist dies nur bei wesentlichen Änderungen der Fall. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers genügt für Nachweis der Auskömmlichkeit (OLG Düsseldorf, 11.07.2018, Verg 19/18)

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Erscheint ein Angebot ungewöhnlich niedrig, ist der öffentliche Auftraggeber nach § 60 Abs. 1 VgV zur Prüfung der Auskömmlichkeit verpflichtet. Legt ein Bieter das Testat eines Wirtschaftsprüfers vor, das die Auskömmlichkeit seines Angebots bestätigt, darf sich der öffentliche Auftraggeber hierauf verlassen. Das gilt nach Ansicht des Vergabesenats auch dann, wenn der Prüfbericht nicht bis ins […]