Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 04/2019
Wenn öffentliche Auftraggeber kurzfristig Änderungen an den Vergabeunterlagen vornehmen, stellt sich die Frage, ob die Angebotsfrist zu verlängern ist. Gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 VgV ist dies nur bei wesentlichen Änderungen der Fall. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.