Verweis auf Vergabeplattform ist keine Bekanntmachung der Eignungskriterien (VK Südbayern, 20.04.2018, Z3-3-3194-1-59-12/17)

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Verweist ein öffentlicher Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung auf eine Vergabeplattform, sind die Eignungskriterien nicht wirksam bekanntgemacht. Die Vergabekammer Südbayern verlangt mindestens eine Verlinkung auf den Speicherort des Dokuments mit den konkreten Anforderungen. Deshalb konnte ein unterlegener Bieter im Nachprüfungsverfahren keinen Ausschluss von Mitbewerbern verlangen, die nur in den Vergabeunterlagen aufgelistete Eignungskriterien nicht erfüllten. Der öffentliche […]