Keine Unterschrift bei elektronischen Angeboten (OLG Naumburg, 04.10.2019, 7 Verg 3/19)

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Fordert ein öffentlicher Auftraggeber von Bietern eine elektronische Angebotsabgabe, müssen Bieter die auszufüllenden Formblätter nicht ausdrucken, unterschreiben und wieder einscannen. Das hat das OLG Naumburg unter Verweis auf § 53 Abs. 1 VgV klargestellt. Danach dürfen Bieter Angebote vollständig elektronisch übermitteln. Eine Unterschrift ist gerade nicht erforderlich, auch wenn Formulare der Auftraggeber eine Unterschriftenzeile enthalten, […]