Eignung von Nachunternehmern erst vor Zuschlag nachzuweisen (VK Bund, 28.09.2017, VK 1-93/17)
Beabsichtigt ein Bieter, zur Auftragsausführung einen Nachunternehmer einzusetzen, darf der öffentliche Auftraggeber bei Angebotsabgabe noch keine bestimmten Eignungsnachweise von diesem Nachunternehmer fordern. Es genügt, dass der Bieter mit dem Angebot den Teil des Auftrags benennt, den er dem Nachunternehmer übertragen will. Den Namen des Nachunternehmers muss er nur dann im Angebot benennen, wenn ihm dies […]