Entscheidung für „Apple“ statt „Android“ vergaberechtlich zulässig (OLG Brandenburg, 08.07.2021, 19 Verg 2/21)
Ein öffentlicher Auftraggeber schrieb die Lieferung mobiler Endgeräte und Zubehör des Herstellers „Apple“ für verschiedene Schulen im offenen Verfahren europaweit aus. Ein Bieter, der Tablets mit dem Betriebssystem „Android“ vertrieb, rügte, dass die Ausschreibung gegen den Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung verstoße. Der Auftraggeber wies die Rüge mit der Begründung zurück, dass es sich um eine […]