Keine neue Angebotsfrist bei kleineren Änderungen der Vergabeunterlagen (VK Bund, 18.01.2019, VK 1 – 113/18)

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Wenn öffentliche Auftraggeber kurzfristig Änderungen an den Vergabeunterlagen vornehmen, stellt sich die Frage, ob die Angebotsfrist zu verlängern ist. Gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 VgV ist dies nur bei wesentlichen Änderungen der Fall. Die Frist ist dann angemessen zu verlängern. Die VK Bund hat nun entschieden, dass […]