Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 04/2019

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Wenn öffentliche Auftraggeber kurzfristig Änderungen an den Vergabeunterlagen vornehmen, stellt sich die Frage, ob die Angebotsfrist zu verlängern ist. Gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 VgV ist dies nur bei wesentlichen Änderungen der Fall. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

Keine neue Angebotsfrist bei kleineren Änderungen der Vergabeunterlagen (VK Bund, 18.01.2019, VK 1 – 113/18)

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Wenn öffentliche Auftraggeber kurzfristig Änderungen an den Vergabeunterlagen vornehmen, stellt sich die Frage, ob die Angebotsfrist zu verlängern ist. Gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 VgV ist dies nur bei wesentlichen Änderungen der Fall. Die Frist ist dann angemessen zu verlängern. Die VK Bund hat nun entschieden, dass […]