Auftraggeber dürfen Angebote nicht korrigieren (VK Lüneburg, 26.03.2019, VgK – 03 / 2019)
Hat ein öffentlicher Auftraggeber Zweifel an der Richtigkeit wertungsrelevanter Angaben eines Bieters, darf er sie nicht nach eigenem Ermessen korrigieren. Dies gilt auch dann, wenn er sich in den Vergabeunterlagen vorbehalten hat, am Bewertungsergebnis „gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen“. Derartige Eingriffe verstoßen gegen die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung. Der Berliner Vergabesenat (KG, 07.08.2015, Verg 1/15) […]