Ein Pachtvertrag ist nur ausnahmsweise ein öffentlicher Auftrag (OLG Schleswig, 16.09.2021, 54 Verg 1/21)

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Ein Pachtvertrag stellt nicht automatisch einen öffentlichen Auftrag dar. Denn bei reinen Miet- und Pachtverträgen beschafft der öffentliche Auftraggeber selbst keine Leistung, sondern verwertet eigenes Vermögen. Eine Auftraggeberin vergab im Jahr 2014 einen Vertrag zur Bewirtschaftung eines Cafés/Bistros in einem Strandbad als „Dienstleistungskonzession“. Nachdem die Parteien über die Wirksamkeit einer Verlängerung stritten, stellte ein anderes […]