Postdienstleistungen: Teilleistungen sind nicht umsatzsteuerbefreit (OLG Celle, 19.09.2025, 13 Verg 7/25)

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Seit der Novelle des Postgesetzes (PostG) zählen auch Teilleistungen zu den Universaldienstleistungen. Ungeklärt war bislang die Frage, ob sie damit ebenfalls unter die Umsatzsteuerbefreiung für Universaldienstleistungen gemäß § 4 Nr. 11b UStG fallen. Das OLG Celle entschied nun: Beauftragt ein Tochterunternehmen der DP AG Teilleistungen bei ihrer Konzernmutter für eine sog. Ende-zu-Ende-Zustellung, so seien diese […]