Nachbesserungsrecht bei Reduzierung des Leistungsumfangs (OLG Düsseldorf, 26.10.2010, VII-Verg 46/10)
Reduziert ein Auftraggeber in einem laufenden Vergabeverfahren den Leistungsumfang, muss er den Bietern Gelegenheit geben, hierauf zu reagieren. Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot Bieter dürfen selbst dann nachbessern, wenn die Angebote bereits geöffnet wurden. Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 26.10.2010, VII-Verg 46/10) hat nun klargestellt: Jedes andere Vorgehen verstößt gegen die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung. […]