Bieter aus Drittstaaten haben nur begrenzt Zugang zu EU-Vergabeverfahren (EuGH, Urteil vom 13.03.2025, C-266/22)
Mit Urteil vom 22.10.2024 (Rs. C-652/22) entschied der EuGH, dass Bieter aus Drittstaaten, die kein Abkommen mit der EU über den gegenseitigen Zugang zu ihren Beschaffungsmärkten unterhalten, keinen Anspruch auf Teilnahme an Vergabeverfahren in der EU haben. Das Urteil erging zu einem Vergabeverfahren nach der Sektorenrichtlinie (2014/25/EU). Mit einem weiteren Urteil führt der EuGH diese […]