Androhung von Zwangsgeld gegen Auftraggeber nichtig (OLG Düsseldorf, 10.03.2014, VII-Verg 11/14)
In einem Nachprüfungsverfahren gegen eine Direktvergabe hat die Vergabekammer ein Zwangsgeld angedroht, falls der öffentliche Auftraggeber nicht umgehend ein förmliches Vergabeverfahren mit Bekanntmachung beginnt. Dagegen wehrte sich der öffentliche Auftraggeber mit einer sofortigen Beschwerde und bekam Recht. Keine gesetzliche Grundlage Denn die Androhung ist gesetzlich nicht vorgesehen, weshalb der Beschluss einen besonders schwerwiegenden Fehler enthält. […]