Innerhalb kurzer Zeit wurden zwei Direktvergaben von Aufgabenträgern an ihre Tochtergesellschaften gestoppt. Mit Beschluss vom 02.03.2011 (VII-Verg 48/10) hat das OLG Düsseldorf die geplante Direktvergabe von Busverkehrsleistungen der Münsterlandkreise an die Regionalverkehr Münsterland (RVM) gekippt. Die VK Südbayern hat
mit Beschluss vom 25.03.2011 (Z3-3-3194-1-63-11/10) jetzt auch die Direktvergabe der Stadt Lindau an die Stadtverkehr Lindau (SVL) für unzulässig erklärt.
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