Am 21.08.2011 lief die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG ab. Da der Gesetzgeber die Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt hat, gilt sie nun unmittelbar.
Die Veröffentlichung finden Sie hier.
Am 21.08.2011 lief die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG ab. Da der Gesetzgeber die Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt hat, gilt sie nun unmittelbar.
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