Erstaunlicherweise passiert dieser Fehler immer wieder: Ein Bieter gibt ein vollständiges und grundsätzlich zuschlagsfähiges Angebot ab. In dem Begleitschreiben zum Angebot verweist er, wie im kaufmännischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen üblich, auf die Geltung seiner AGB.
Abweichung von den Vergabeunterlagen
Dies führt jedoch zum Ausschluss des Angebots, wie die Vergabekammer des Bundes nun erneut bestätigte (24.06.2013, VK 3-44/13). Denn in Vergabeverfahren gibt der öffentliche Auftraggeber mit dem Vertragswerk die Bedingungen der Auftragsausführung für alle Bieter bindend vor. Die Einbeziehung eigener AGB ist dann eine Änderung an den Vergabeunterlagen, die zwingend den Ausschluss nach sich zieht.
Fehler nicht korrigierbar
Der Fehler kann auch durch eine nachträgliche Erklärung des Bieters, seine AGB doch nicht einbeziehen zu wollen, nicht geheilt werden.
Ein Gedanke zu „Zwingender Angebotsausschluss bei Verweis auf eigene AGB (VK Bund, 24.06.2013, VK 3-44/13)“
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